Für die erste Prüfung werden die Strafverfügung, der Zustellnachweis, der eingebrachte Einspruch und jede gerichtliche Antwort benötigt. Der Strafantrag oder die sonstige Akteninformation zeigt, welche konkrete Tatsachengrundlage dem Vorwurf zugrunde liegt. Ohne diese Unterlagen bleibt die Auswahl der Zeugen oft zu allgemein.
Für jede Person sollte eine kurze Chronologie erstellt werden: Kontakt zum Geschehen, Zeitpunkt, Ort, eigene Wahrnehmung und mögliche Anknüpfungstatsachen. Ergänzend gehören Nachrichten, Fotos, Kalenderdaten, Pläne, Arbeitsunterlagen oder andere zeitnah entstandene Dokumente in die Beweismappe, soweit sie rechtmäßig vorhanden sind.
Die Unterlagen sollten unverändert aufbewahrt werden. Eigene Zusammenfassungen können die Vorbereitung erleichtern, ersetzen aber nicht die Originale und dürfen Wahrnehmungen nicht nachträglich ausschmücken. Gerade bei einem Zeugenbeweis ist klar zu trennen, was die Person selbst weiß und was erst später aus anderen Quellen ergänzt wurde.